Betreuungsgeld, EEG-Umlage, Mindestlohn - Änderungen für Verbraucher ab 1. August

Von Ingo Krüger
4. August 2014

Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Kita geben oder von einer Tagesmutter hüten lassen, haben ein Anrecht auf Betreuungsgeld. Der Betrag hat sich am 1. August von 100 auf 150 Euro monatlich erhöht. Der Staat zahlt die Leistung vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag des Kindes.

Mindestlohn

Mehr Geld erhalten die 100.000 Beschäftigten der Fleischwirtschaft. Sie beziehen künftig einen Mindestlohn von 7,75 Euro in der Stunde. Ab Dezember soll das Entgelt dann in Stufen bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro steigen.

Der Mindestlohn für 115.000 Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk erhöht sich in den alten Bundesländern auf 12,50 Euro, in den neuen Ländern auf 10,50 Euro sowie in Berlin auf 12,30 Euro. Auch Schornsteinfeger beziehen seit dem 18. Juli einen Mindestlohn - rückwirkend zum 30. April 2014 beträgt er 12,78 Euro brutto.

EEG-Umlage

Ebenfalls zum 1. August trat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Die Vergütungen für die Erzeuger von Ökostrom sinken. Den Ausbau der Erneuerbaren will die Bundesregierung abbremsen. So soll die EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde für Stromkunden stabil bleiben.

Aktuell macht sie rund ein Fünftel des Strompreises aus. Es soll nach dem Willen von Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) zudem mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt geben.

Steuerregelungen für Lebenspartnerschafter

Seit dem 24. Juli 2014 sind Lebenspartnerschaften in allen steuerlichen Belangen vollständig mit Ehen gleichgestellt. Dazu zählen die Abgabenordnung, das Bundeskindergeldgesetz, das Eigenheimzulagengesetz und das Wohnungsbau-Prämiengesetz. Unternehmen, die lange darauf warten müssen, dass Firmen oder öffentliche Auftraggeber ihre Rechnungen bezahlen, profitieren in Zukunft von schärferen Regeln.

Zahlungsfristen gelten in der Regel nicht länger als 30 Tage. Der gesetzliche Verzugszins erhöht sich um einen Punkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Tierrechte

Strengere Regelungen für den Handel mit Haustieren sind am 1. August in Kraft getreten. Um den Welpenhandel zu unterbinden, ist nun eine Genehmigung der zuständigen Länderbehörde für die Einfuhr der Tiere notwendig. Betreiber von Hundeschulen benötigen fortan eine Erlaubnis des zuständigen Amtes.