Steuersparen für Familien - welche Kosten Eltern absetzen können

Von Dörte Rösler
6. März 2014

Der Staat fördert Familien. Direkte finanzielle Unterstützung wie das Kindergeld zählt jedoch zu den Ausnahmen. Die meisten Ausgaben lassen sich indirekt über die Steuererklärung ausgleichen: von Kinderfreibeträgen bis Kosten für Betreuung, Haushaltshilfe und medizinische Behandlungen.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag von derzeit 3504 Euro pro Jahr steht allen Beschäftigten zu - aber nur, wenn sie sich gegen das Kindergeld entscheiden. Welches der Modelle finanziell attraktiver ist, hängt dabei vom Einkommen der Eltern ab. Das Finanzamt stuft Familien automatisch in die lukrativste Variante ein. Wichtig: Werden die Eltern steuerlich gemeinsam veranlagt, hat jeder einen eigenen Freibetrag - auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Haushaltshilfen

Wer beruflich eingespannt ist, möchte die Freizeit mit seiner Familie verbringen statt mit Waschen und Putzen. Beschäftigen Eltern eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe, können sie bis zu 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Bei geringfügig Beschäftigten sind es 20 Prozent und höchstens 510 Euro pro Jahr.

Kita, Tagesmutter, Babysitter

Egal welche Betreuungsform Eltern für ihren Nachwuchs wählen - bis zu zwei Drittel der Kosten lassen sich von der Steuer absetzen. Wie bei den "haushaltsnahen Dienstleistungen" gilt aber auch hier eine Maximalsumme von 4.000 Euro pro Jahr. Tipp: auch die Fahrtkosten des Babysitters wirken steuermindernd - also Belege sammeln.