Bewerber erhalten bei Diskriminierung eine Entschädigung
Laut dem Deutschen Anwaltverein können Bewerber bis zu drei Monatsgehälter Entschädigung von der entsprechenden Firma fordern, wenn sie die Arbeitsstelle nur wegen ihrem Alter nicht bekommen haben und diskriminierend abgelehnt wurden.
Falls die Einarbeitungsphase des neuen Jobs beispielsweise bei einem 63-Jährigen zu lange dauert, ist eine Absage seitens des Unternehmens allerdings gerechtfertigt.
In jedem Fall liegt die Beweiskraft für eine Diskriminierung bei dem Bewerber, wobei als Indizien schon Stellenausschreibungen genügen, da hier die Benachteiligung des Arbeitssuchenden schwarz auf weiß steht.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Entschaedigung-fuer-Diskriminierung-article9686181.html Abgerufen am 7. Dezember 2012