Teilzeitjob in der Familienphase - diese Rechte haben Eltern

Von Dörte Rösler
16. Januar 2014

Vollzeit arbeiten und Kinder betreuen - das klappt selten gut. Familienministerin Schwesig hat daher eine 32-Stunden-Woche für Eltern vorgeschlagen. Diese Pläne sind zwar noch Zukunftsmusik, aber Eltern haben auch schon die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

Rechtliche Grundlage

Maßgeblich für den Rechtsanspruch ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Wer mindestens sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt ist, darf seine Arbeitszeit an die Anforderungen der Familie anpassen. Nur Betriebe mit weniger als 15 Angestellten dürfen den Antrag ablehnen.

Fristen und Ablehnungsgründe

Damit der Arbeitgeber sich auf die neue Situation einstellen kann, muss der Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Start schriftlich eingereicht werden. Der Chef hat dann acht Wochen Zeit, seine Zustimmung zu erteilen. Ablehnen darf er nur aus bestimmten Gründen, etwa wenn der Arbeitnehmer im Schichtdienst arbeitet.

Abwägungen

Bevor Eltern eine Reduzierung beantragen, sollten sie jedoch die Konsequenzen bedenken. Denn: Um die Reduzierung rückgängig zu machen, ist die Zustimmung des Chefs nötig. Wer auf Nummer Sicher gehen will, vereinbart eine Befristung der Teilzeit - am besten schriftlich.