BGH entscheidet gegen TUl: Angaben zu Flugzeiten müssen verbindlich sein

Von Dörte Rösler
17. Dezember 2013

Anbieter von Pauschalreisen müssen verbindliche Flugzeiten angeben. In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof damit der Tui verboten, die Abflugtermine nach der Buchung zu ändern.

Verbraucherschützer sehen dadurch die Rechte der Reisenden gestärkt. Die Veranstalter monieren, dass sie nun nicht mehr flexibel auf Preisschwankungen reagieren können. Letztlich würde es für Kunden dadurch teurer.

Einen konkreten Fall hatten die Richter nicht vorliegen, in ihrer Entscheidung waren sie jedoch deutlich: wenn ein Kunde eine Pauschalreise bucht, muss er sich auf die genannten Flugzeiten verlassen können. Um klar planen zu können, hat er ein Anrecht zu wissen, ob der Flieger schon früh morgens startet oder erst in den Abendstunden.

In der Praxis geht durch die nachträgliche Änderung der Abflugzeiten häufig ein ganzer Urlaubstag verloren. Statt schon morgens zu starten, geht die Reise erst am Nachmittag los - Ankunft in den Abendstunden. Bei der Rückreise läuft es umgekehrt: statt noch den Vormittag am Urlaubsort zu genießen, müssen die Gäste bereits vor dem Frühstück das Hotel verlassen.