BGH sieht Einbettung von Online-Videos für zulässig
Zumindest der deutsche Bundesgerichtshof hält es für zulässig, wenn die Blog- oder Homepagebetreiber neben Filmen von Videoplattformen auch Bilder auf ihren Webseiten zeigen. Über das so genannte Framing muss wegen Verletzung der Urheberrechte nach europäischem Recht allerdings noch der Europäische Gerichtshof entscheiden, womit man jedoch erst im kommenden Jahr rechnen kann.
Dieses Urteil hat dann insbesondere für die Blog- und Homepagebetreiber sowie Facebook-Nutzer weitreichende Folgen, da hier das Einbetten von Medieninhalten wie Videos und Bildern sehr verbreitet ist.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-entscheidet-ueber-Framing-article10655766.html Abgerufen am 17. Mai 2013