Anbieter von offenen Internet-Zugängen bei Straftaten nicht haftbar

Von Max Staender
6. November 2013

Die Anbieter von offenen Internet-Zugängen in Städten oder Cafés fordern seit Jahren Straffreiheit, sofern Nutzer über ihr freies WLAN Straftaten begehen. Im Zuge der Koalitionsverhandlungen wollen SPD und CDU nach einem Treffen der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda genau dieses Hindernis nun aus dem Weg räumen.

Gleichstellung von WLAN-Anbietern mit Internet-Providern angestrebt

Nach Auskunft der CSU-Politikern Dorothee Bär müssten Cafés oder Städte diesbezüglich mit Internet-Providern auf eine Ebene gestellt werden, damit tatsächlich eine Rechtssicherheit entsteht. Für über ihre Server vermittelte Inhalte sind die Internet-Provider nämlich nicht verantwortlich. Allerdings ist bislang noch nicht genau geregelt, "wie genau die Haftung ausgeschlossen werden könne", da es "verschiedene Modelle dafür gebe".