BGH stärkt Versicherer - Kunden müssen bei Verkauf der Lebensversicherung Abschläge hinnehmen

Von Dörte Rösler
12. September 2013

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, braucht in aller Regel Geld. Die Versicherer behalten jedoch hohe Abschläge für Vertreterprovisionen und Gebühren ein. Verbraucherschützer protestieren dagegen seit Jahren. In einem neuen Urteil hat der BGH dieses Verfahren für rechtens erklärt.

Bei Verträgen, die bis Ende 2007 geschlossen wurden, müssen die Kunden hohe Verluste akzeptieren. Sie haben nur Anspruch auf mindestens die Hälfte des angesparten Kapitals. Das ist zwar eine Verbesserung gegenüber der früheren Praxis, dass die Versicherer in den ersten Jahren fast die gesamten Beträge einbehalten konnten. Verbraucherverbände hatten jedoch ein anderes Urteil erhofft.

Rechtlich ist nun die Situation für alle vorzeitig gekündigten Verträge mit Abschlussdatum bis Ende 2007 geklärt. Was bislang noch aussteht, ist jedoch eine genaue Formel, um den Rückkaufwert zu berechnen.