Billig-Implantate aus Frankreich: Frau verklagt TÜV Rheinland und wird abgewiesen

Von Ingrid Neufeld
9. Oktober 2013

Die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte ihren Kunden Brustimplantate verkauft, die aus billigem Bau-Silikon hergestellt worden waren. Auch aus Deutschland kamen rund 5000 Frauen, die sich diese Implantate einsetzen ließen. Nachdem bekannt geworden war, dass die Implantate erhöht reißanfällig sind, kam es zu einem Skandal. Zwischenzeitlich wurden die Implantate vom TÜV Rheinland überprüft, der ein Zertifikat für die mittlerweile insolvente Firma erteilt hatte.

Vor diesem Hintergrund verklagte eine Frau vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth den TÜV auf 40.000 Euro Schmerzensgeld. Dem gab das Gericht nicht statt, denn die Klägerin wäre ja nicht durch den TÜV zu Schaden gekommen. Das Billig-Implantat hatte sie nach Bekanntwerden des Skandals entfernen lassen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

AOK Bayern klagt ebenfalls

Auch die AOK Bayern hatte gegen den TÜV Rheinland geklagt. Er sollte 50.000 Euro Schadensersatz für die Summe leisten, die von der AOK aufgewendet werden musste, um 27 Versicherten die Implantate wieder herausoperieren zu lassen. Der Ausgang des Verfahrens steht noch nicht fest, noch gibt es keinen Verhandlungstermin.

Auch in Frankreich Verfahren gegen TÜV Rheinland

Der TÜV Rheinland muss sich noch einem weiteren Zivilverfahren im südfranzösischen Toulon verantworten. Dort wird am 14. November ein Urteil erwartet. Es geht um eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldsumme in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro.