Brandschaden an Weihnachten schnell der Versicherung melden

Durch Unachtsamkeiten brennt es zu häufig in deutschen Wohnzimmern

Von Ingo Krüger
19. Dezember 2014

Jedes Jahr zu Weihnachten kommt es in Deutschland zu zahlreichen Wohnungsbränden, da Menschen vergessen, ihre Kerzen auf dem Weihnachtsbaum oder dem Adventskranz auszublasen.

Gut 12.000 Mal brennt es in deutschen Wohnzimmern. Die gesamte Schadenssumme beläuft sich auf 34 Millionen Euro.

Feuerlöscher und Wassereimer

Handelsübliche Kerzen können eine Temperatur von bis zu 750 Grad erreichen. Um trockene Tannennadeln zu entzünden, genügen aber schon Temperaturen von 250 bis 320 Grad Celsius.

Damit sich ein Brand schnell löschen lässt, sollte in der Nähe eines Weihnachtsbaums mit echten Kerzen immer ein

  • Feuerlöscher oder
  • ein Eimer Wasser

stehen.

Durch Löschwasser ruinierte Gegenstände werden, wie auch die durch ein Feuer zerstörten, von der Hausratversicherung ersetzt.

Dies gilt auch für die Weihnachtsgeschenke. Eine Schadensmeldung beim Versicherer muss unverzüglich erfolgen.

Dieser beauftragt dann etwa einen Schadens­gut­achter, der sich die Schäden vor Ort genau ansieht und aufnimmt. Bei kleineren Schäden erhalten Versicherungs­nehmer in der Regel ein Formular, in dem sie diese genau angeben müssen.

Kostenübernahme

Die

  • Gebäudeversicherung und
  • die Hausratversicherung

decken in der Regel alle Schäden ab, die durch ein Feuer zu Weihnachten entstanden sind.

Allerdings werden die Kosten lediglich dann komplett übernommen, wenn nachweislich kein grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Das ist etwa der Fall, wenn der Baum oder der Adventskranz länger als 15 Minuten unbeaufsichtigt geblieben ist. In diesem Fall wird maximal ein Teil des Schadens ersetzt.

Der richtige Versicherungsschutz

Wer auf einer Silvesterparty in der Wohnung seines Gastgebers unabsichtlich etwas beschädigt, ist über seine Haftpflichtversicherung abgesichert.

Behandlungskosten, auch durch Unfälle mit Böllern und Raketen, sind durch die Krankenversicherung gedeckt.

Dies gilt jedoch nicht für bleibende Schäden oder bei Berufsunfähigkeit. Dann ist entweder eine zusätzliche

erforderlich.