Bundesregierung will Branntweinmonopol aufheben
Ein eingebrachter Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die Abschaffung des Branntweinmonopols bis zum 31. Dezember 2017 vor. Mit der Aufhebung des Monopols müssen gleichzeitig auch die branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften in einem neuen Alkoholsteuergesetz dokumentiert werden, damit für die entsprechenden Branchen früh genug die benötigte Planungs- und Rechtssicherheit vorhanden ist.
Langfristig plant die Bundesregierung auch das Alkopopsteuergesetzes, das Biersteuergesetz sowie das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz in das neue Alkoholsteuergesetz zu integrieren. Der Bundesrat akzeptiert zwar die Notwendigkeit dieses Gesetzesentwurfs, sieht jedoch durch den Wegfall des Monopols auch die zur Erhaltung der Kulturlandschaften beitragenden Obstbrennereien gefährdet.