Bundesverfassungsgericht diskutiert umstrittene Gentechnik
Am 23. Juni wird es in Karlsruhe um Grundsatzfragen gehen. In einer mündlichen Verhandlung diskutiert das Bundesverfassungsgericht das Gentechnikgesetz. Die Nutzen und Risiken von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sollen abgewogen werden, ließ der Erste Senat am Montag verlauten. Das gilt für die Forschung an sich, besonders aber für den Einsatz in der Landwirtschaft, Industrie und Lebensmittelwirtschaft.
Veranlasst hat die Diskussion eine Normenkontrollklage aus Sachsen-Anhalt: die Landesregierung hier hält verschiedene Regelungen des Gentechnikgesetzes für verfassungswidrig. Kritisiert wird vor allem das Haftungsrisiko, das einseitig auf die Verwender von GVO abgeschoben wird.