Bundesverfassungsgericht ist für ein stärkeres Sorgerecht für ledige Väter

Diskriminierung der Rechte lediger Väter soll durch Gesetzesänderung aufgehoben werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
5. August 2010

Die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben sich für ein stärkeres Sorgerecht für ledige Väter ausgesprochen und somit die bisherige Regelung als verfassungswidrig erklärt. Bisher konnten ledige Väter nur mit der Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind erhalten, aber dies verstößt gegen das Elternrecht des Vaters, wie es im Grundgesetz steht. Jetzt soll auch, wie die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, eine Gesetzesänderung die Rechte der Väter grundsätzlich verbessern.

Bis dahin soll den Eltern gemeinsam die Sorge übertragen werden, wenn es auch zum Wohle des Kindes gut erscheint.

Deutscher Bundestag bemüht sich um die Rechte lediger Väter

Bei dem auslösenden Fall hatte ein lediger Vater geklagt, weil die Mutter die Zustimmung für die gemeinsame Sorge verweigerte. Im Prinzip ist es aber auch richtig, wenn zunächst nur der ledigen Mutter das Recht der Sorge erteilt wird, aber die Mutter kann die Zustimmung für die gemeinsame Sorgepflicht nicht verweigern, wenn der ledige Vater dies wünscht.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte schon im letzten Dezember sich für die ledigen Väter ausgesprochen, weil dass deutsche Recht eine Diskriminierung der Männer darstellt und somit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Jetzt muss sich auch der deutsche Bundestag um eine Gesetzesänderung kümmern.