Bußgeld für geparktes Fahrzeug mit falscher Umweltplakette

Von Ingo Krüger
16. Oktober 2013

Ein Fahrzeug besitzt nur dann eine gültige Umweltplakette, wenn das dort aufgeführte Kennzeichen dem am Auto angebrachten entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird selbst dann ein Bußgeld fällig, wenn das Fahrzeug nur parkt. Denn, so stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm fest, auch ein geparktes Auto nehme am Straßenverkehr in einer Umweltzone teil (Az.: RBs 135/13).

Im vorliegenden Fall hatte der Halter eines Dacia Ende Januar 2013 im nördlichen Stadtgebiet von Dortmund geparkt, im Bereich einer Umweltzone, die mit roten, gelben oder grünen Umweltplaketten befahren werden darf. Das Kennzeichen auf der am Auto angebrachten grünen Umweltplakette entsprach jedoch nicht dem am Fahrzeug befestigten Kennzeichen. Die 40 Euro Bußgeld wollte der 35-Jährige jedoch nicht zahlen und zog daher vor Gericht.