Chef erhält keinen Einblick in die betriebsrätlichen PC-Dateien
Weil er einen Mitarbeiter bei einem Zeitbetrug entlarven wollte, verlangte ein Arbeitgeber aus Düsseldorf Einblick auf die im Computer gespeicherten Daten des Betriebsrates.
Die Richter vom Landesarbeitsgericht untersagten ihm jedoch diesen Einblick. Schließlich genieße der Betriebsrat als Vertretung der Arbeitnehmer besonderen Schutz. Hierzu gehören nach Ansicht der Richter auch die auf einem PC gespeicherten Dateien des Betriebsrates. Der Chef muss nun auf anderweitige Beweisfundstücke setzen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/PC-des-Betriebsrats-ist-tabu-article6580276.html Abgerufen am 26. Juni 2012