Falsche Anrede im Ablehnungsschreiben - Gericht weist Klage ab

Von Karin Sebelin
23. März 2011

Weil sie in einem Ablehnungsschreiben als "Herr" statt als "Frau" tituliert wurde, klagte eine Frau vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Die Klage wurde allerdings abgewiesen. Der Grund: Eine falsche Anrede stellt keinen Grund für eine Klage dar, sie ist kein Diskriminierungsgrund.

Die Frau verlangte 5.000 Euro als Entschädigung für die falsche Titulierung. Sie nahm nämlich an, dass die Bewerbung aufgrund ihres doch etwas ausländisch klingenden Namens abgelehnt wurde. Sie meinte, ihre Bewerbung sei vielleicht gar nicht richtig angesehen worden. Die Frau war in dem Ablehnungsschreiben als "Sehr geehrter Herr" bezeichnet worden.

Sie hatte sich auf eine Stelle als lebensmitteltechnische Assistentin beworben. Das Gericht ging nicht von einer Diskriminierung aus, sondern von einem Versehen der Firma.