Chris Brown verstößt gegen Bewährungsauflagen - Haftstrafe nicht ausgeschlossen

Von Max Staender
17. Juli 2013

Aufgrund eines Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen droht dem US-Sänger Chris Brown eine Gefängnisstrafe. Vor rund vier Jahren griff der Rapper seine damalige Freundin Rihanna tätlich an und wurde damals zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren verdonnert.

Die Gründe für die Widerrufung sind nun laut Gericht zwei kleinere Delikte: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rapper vor, Fahrerflucht begangen zu haben und ohne Führerschein unterwegs gewesen zu sein.

Bereits im vergangenen Mai hat Brown das Auto einer Frau gestreift und ihr daraufhin nicht seine Versicherungsinformationen und Führerscheindaten genannt. Da es jedoch keine Schäden oder Verletzungen gab, sind sich die Anwälte des Sängers sicher, dass die Vorwürfe fallen gelassen werden.

Bis Mitte August will sich das Gericht Zeit lassen und prüfen, ob Brown tatsächlich gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat.