Dänen dürfen Zimtschnecke behalten - Zukunft der Coburger Bratwurst bleibt ungewiss

Von Dörte Rösler
18. Juni 2014

Die Dänen dürfen weiter genießen, denn die traditionelle Zimtschnecke ist einem Verbot durch die EU entgangen. Im Herbst 2013 hatte ein Beamter gewarnt, die beliebten "Kanelsnegl" enthielten zu viel Cumarin. Ein internationaler Schnecken-Streit brach aus. Das dänische Backhandwerk fürchtete um eines seiner umsatzstärksten Erzeugnisse, EU-Gegner prangerten die Regulierungswut in Brüssel an.

Kanelsnegl dürfen weiterhin zubereitet werden

Nun gab der Bäckerverband offiziell Entwarnung. Als traditionelles Gebäck dürfen die Zimtschnecken bis zu 50 Milligramm des potentiell gesundheitsgefährdenden Cumarin pro Kilo Teig enthalten. Diese Grenzwerte hält sogar das stark zimtlastige Nationalrezept der Dänen ein. Auf eine süße Leckerei müssen Verbraucher also nicht verzichten.

Zukunft der Coburger Bratwurst noch ungewiss

Wie es der ebenfalls in Verruf geratenen "Coburger Bratwurst" ergeht, ist jedoch noch unklar. Bei Tests hatten Prüfer krebserregende Stoffe entdeckt, die das Ende der regionalen Spezialität bedeuten könnten. In Konflikt mit dem modernen Lebensmittelrecht sind die Traditionswürste vor allem durch ihre Zubereitungsart gekommen, denn statt über Gas oder Kohle werden die Coburger Bratwürste über dem Feuer von Kiefernzapfen gegrillt. Die dabei freigesetzten polycylischen aromatischen Kohlenwasserstoffe haben inzwischen sogar den Staatsanwalt an den Grill gerufen.