Darf man trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzeitig wieder zur Arbeit gehen?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. Januar 2014

Mancher Arbeitnehmer, der von seinem Arzt wegen Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) erhält, möchte eventuell auch früher wieder die Arbeit aufnehmen, als auf der Bescheinigung angegeben. Doch hier stellt sich die Frage, ob man dies auch machen darf.

Wie der Rechtsanwalt Fenimore von Bredow, Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), erklärt, handelt es sich bei dieser Bescheinigung mehr um eine Prognose des behandelnden Arztes. Doch sollte man, besonders bei einer schwereren Infektionskrankheit, die Empfehlung des Arztes befolgen und auch zu Hause bleiben, denn sonst besteht die Gefahr, dass sich die Kollegen anstecken.

Aber bevor man zur Arbeit fährt, sollte man seinen Arbeitgeber rechtzeitig informieren, dass man vorzeitig die Arbeit wieder aufnimmt. So ist man dann auch bei einem eventuellen sogenannten Wegeunfall versichert. Im Endeffekt aber entscheidet der Arbeitgeber, denn dieser hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Im Zweifel kann der Arbeitgeber auch seinen Mitarbeiter wieder nach Hause schicken, wenn er von der Arbeitsfähigkeit nicht überzeugt ist.