Das Fitness-Studio zahlt der Unfallgegner
Um Unfallfolgen dauerhaft zu beheben, kann der Verletzte vom Unfallverursacher die Erstattung der Kosten für den Besuch im Fitness-Studio verlangen. So hat nach einem Bericht der Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau das Landgericht Köln entschieden (Aktenzeichen 26 S 323/01).
Voraussetzung ist die Bestätigung eines Sachverständigen, dass sich die Heilung ohne Muskelaufbautraining verschlechtert.