Deckungssumme von Arzthaftpflichtversicherung bei Klagen von Patienten häufig nicht ausreichend

Von Ingo Krüger
18. April 2013

Eine Arzthaftpflichtversicherung soll Mediziner gegen Schadensersatzklagen und andere finanzielle Ansprüche von Patienten schützen. Doch nicht immer ist die Deckungssumme ausreichend. Darauf weisen Experten hin. Gerade durch das neue Patienten­rechte­gesetz können Ärzte leicht in finanzielle Nöte geraten.

So besitzen gerade ältere Mediziner häufig eine Versicherung, die sie noch in den 1980er und 1990er Jahren abgeschlossen haben. Deren Deckungssumme beträgt nicht selten lediglich ein oder zwei Millionen DM (umgerechnet 510 000 bis 1,02 Millionen Euro). Das ist heutzutage viel zu wenig, um auch größere Schadenssummen zu decken. Bei einer Unterdeckung muss dann der Arzt mit seinem beruflichen und privaten Vermögen haften.

Das Risiko ist nach Ansicht von Fachleuten in den letzten Jahren stark angestiegen, da bundesdeutsche Gerichte dazu übergegangen sind, Geschädigten vermehrt höhere Entschädigungen zuzusprechen. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage könnten Patienten künftig häufiger als früher aktiv werden. Experten empfehlen daher eine Deckungssummen von wenigstens fünf Millionen Euro.