Versicherer sind selbst bei älteren Autos zum Zahlen unfallbedingter Wertminderungen verpflichtet!

Von Frank Sprengel
2. September 2013

Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, müssen Versicherer immer für kaufmännische Wertminderungen an Fahrzeugen von Unfallopfern aufkommen, ganz gleich, wie alt das Fahrzeug des Geschädigten auch sein mag. Diesem Urteilsspruch ging voraus, dass sich die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers weigerte, aufgrund des Alters und der Laufleistung des geschädigten Fahrzeugs für die entstandene Wertminderung aufzukommen.

Als Begründung für die Entscheidung zugunsten des Klägers habe das Gericht angeführt, dass sich Unfälle auch bei älteren Fahrzeugen negativ auf deren Wiederverkaufspreis auswirken würden.