Die Haltung von Hund und Katze kann in einer Eigentumswohnung verboten werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
31. August 2011

Wenn bei Eigentumswohnungen die Mehrheit der Eigentümer ein Verbot der Haltung von Hund und Katze beschließt, so ist dies rechtens und dann müssen sich alle Bewohner daran halten, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt klarstellte. Bei einem solchen Beschluss handelt es sich um keine Sittenwidrigkeit und auch der Kernbereich des Wohnungseigentums wird dadurch nicht beeinflusst.

Bei dem Fall hatte sich eine Hausgemeinschaft geeinigt, dass die Neuanschaffung von Hund und Katze verboten wird. Nach zwei Jahren wollte eine Eigentümerin einer Wohnung diese an Mieter, die einen Hund hatten, vermieten und klagte gegen den Beschluss, weil sie darin eine Einschränkung des Eigentumsrechts sah. Die Klage wurde dann abgewiesen.