Diese Regeln sollten Kunden beim Einkaufen im Supermarkt unbedingt beachten
Die Stiftung Warentest weist jetzt auf bestimmte Verhaltensweisen hin, die beim Einkauf nicht gestattet sind
Zwar gilt der Kunde beim Einkaufen als König, doch viele Verhaltensweisen, die sich Verbraucher angewöhnt haben, sind nicht erlaubt. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.
Lebensmittel zu probieren ist nicht erlaubt
Mal eben eine Kirsche oder eine Erdbeere zu probieren beanstandet zwar kaum ein Verkäufer, doch erlaubt ist es nicht. Vorher muss das Personal um Erlaubnis gefragt werden. Wer dennoch zugreift, begeht juristisch gesehen sogar Diebstahl.
Dies gilt erst recht für das Aufreißen einer Lebensmittelpackung, um etwas vom Inhalt zu entnehmen. Eine Ausnahme stellen die Kartons von Eiern oder Aktionsware dar. Erlaubt ist es auch, den Reifegrad von Früchten durch vorsichtiges Betasten zu überprüfen.
Warenumtausch und -rücknahme
Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht. Wer die falsche Sorte Nudeln ersteht, hat Pech gehabt.
Anders sieht es aus, wenn die Ware vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben ist. Dann muss der Händler sie zurücknehmen.
Geht beim Einkaufen etwas zu Bruch, zeigen sich Geschäfte meist kulant. Bei größeren Schäden kommt die eigene Haftpflichtversicherung auf.
Beim Bezahlen müssen Kassierer nicht alles akzeptieren
Wer an der Kasse sein Kleingeld loswerden möchte, macht sich bei anderen Kunden rasch unbeliebt. Kassierer müssen nicht mehr als 50 Münzen pro Einkauf akzeptieren.
Sie sind zudem nicht verpflichtet, jeden Geldschein anzunehmen. Wer lediglich eine Kleinigkeit kauft, hat keinen Anspruch darauf, dass der Händler ihm eine 100-Euro-Note wechselt.
Einkaufswagen mitnehmen stellt Diebstahl dar
Einkaufswagen und -körbe sind Eigentum des Einzelhändlers und dürfen das Gelände des Supermarktes nicht verlassen. Hier begeht derjenige, der damit seinen Einkauf nach Hause bringen möchte, Diebstahl. Billig sind solche Wagen nicht. Sie kosten zwischen 100 und 150 Euro.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Das-ist-im-Supermarkt-nicht-erlaubt-article15801526.html Abgerufen am 31. August 2015