Diskriminierung bei Herz-Transplantation? Kurde kam nicht auf die Warteliste

Von Nicole Freialdenhoven
1. März 2013

Ein ursprünglich aus dem Irak kommender kurdischer Flüchtling hat eine deutsche Klinik wegen Diskriminierung auf Schmerzensgeld verklagt. Dem Mann, der seit 2000 als anerkannter Flüchtling im niedersächsischen Peine lebt, war die Aufnahme auf die Warteliste für eine Herz-Transplantation aufgrund seiner schlechten Deutschkenntnisse verweigert worden.

Die Ärzte befanden, dass ohne gute Deutschkenntnisse die "ausreichende Mitarbeit des Patienten" nicht gegeben sei, die in den Richtlinien der Bundesärztekammer vorgegeben ist. Der Anwalt des Mannes empfindet eine Verweigerung aufgrund der Sprache jedoch als Diskriminierung. Schließlich könne ja ein Dolmetscher helfen.

Derzeit geht es in einem Vorverfahren noch um eine Prozesskostenhilfe, die dem Kurden zunächst verweigert worden war. Das Bundesverfassungsgericht gab nun seiner Klage statt, so dass er Schmerzensgeldklage gegen die Klinik erheben kann. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte das Urteil. Durch den Prozess erhofft man sich transparentere Richtlinien für die Aufnahme auf die Warteliste, von der häufig Leben und Tod abhängt.