Dresdener Tierarzt wird von Hundehalterin verklagt, weil er ihren Hund nicht einschläfern wollte

Von Melanie Ruch
2. Februar 2011

Im Juli 2008 kam eine Hundehalterin mit ihrem eineinhalbjährigen Schäferhund in die Dresdener Tierklinik von Dr. Jörg-Peter Popp. Der Rüde wurde von einem Auto angefahren und hatte sich dabei eine schwere Fraktur am Ellenbogen zugezogen. Die Operation und die Nachbehandlung hätten die Besitzerin rund 2.000 Euro gekostet.

Weil ihr dieser Betrag jedoch zu hoch war, verlangte sie von dem Tierarzt den jungen Hund einfach einzuschläfern. Er und seine Mitarbeiter entschieden sich dafür die Kosten für die OP selbst zu tragen und operierten ihn ohne die Besitzerin zu informieren und das war sein Fehler. Die Frau verklagte den Tierarzt wegen Unterschlagung und Betruges auf 2.500 Euro Ordnungsgeld.

Mittlerweile wurden die Verfahren gegen die Tierklinik wegen Geringfügigkeit jedoch wieder eingestellt. Der Tierarzt musste lediglich 1.000 Euro an den Tierschutz spenden. Der Schäferhund Diego hat inzwischen einen neuen Besitzer in Bonn gefunden.