Drogen im Straßenverkehr - Passives Kiffen kann den Führerschein kosten

Von Ingo Krüger
30. Juli 2014

Es ist nicht notwendig, selbst an einem Joint zu ziehen, um seinen Führerschein zu verlieren. Der Grenzwert für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr kann auch bei passivem Kiffen überschritten werden. Dies teilt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV) in Berlin mit. Der Grenzwert beträgt derzeit 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blut.

Erhöhte THC Werte im Blut bei passivem Cannabis-Konsum

Gerichtsurteile zeigen, dass es irrelevant ist, ob jemand aktiv oder passiv Cannabis konsumiert hat. Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit ist dies nicht von Belang. Versuche haben gezeigt, dass Werte von bis zu 6,3 Nanogramm möglich sind, ohne selbst einen Joint geraucht zu haben.

Laut Bußgeldkatalog wären ein Fahrverbot von einem Monat, ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei die Folge. Mit Schnelltests kann die Polizei Drogenmissbrauch nachweisen.

Wer sich einer solchen Überprüfung widersetzt, muss mit einem Bluttest rechnen. Erlaubt ist dieser jedoch nur bei einem konkreten Verdacht - etwa wenn Drogenspürhunde anschlagen oder es im Auto nach Haschisch riecht. Ein richterlicher Beschluss ist dafür nicht erforderlich. Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kann zudem die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.