Eigene Körbchengröße auf dem Namensschild - Verkäuferin verklagt schwedische Wäschekette
Um den Kunden einen besseren Beratungsservice bieten zu können, sollten die Verkäuferinnen der schwedischen Wäschekette "Change" ihren eigenen Brustumfang, sowie ihre Körbchengröße auf ihrem Namensschild vermerken.
Eine der Verkäuferinnen wehrte sich gegen die neuen Vorschriften und verklagte die Firma auf Schadensersatz, mit Erfolg. Mit Unterstützung der Gewerkschaft der Beschäftigten im Einzelhandel konnte die Klägerin eine Schadensersatzzahlung von umgerechnet rund 6.000 Euro erwirken.
Die Richter bezeichneten die verpflichtende Angabe solch intimer Details als sexuelle Diskriminierung und Verletzung der Würde der Mitarbeiterinnen. Neben der Schadensersatzzahlung muss die Wäschekette auch die gesamten Kosten für den Prozess übernehmen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/panorama/Koerbchengroesse-nicht-erlaubt-article10452556.html Abgerufen am 11. April 2013