Eigener Roman als Kündigungsgrund? - Autor klagt vor Gericht

Ist das Schreiben eines Romans ein Kündigungsgrund?

Von Ingo Krüger
13. Juli 2011

Einen Roman zu schreiben - davon träumen viele. Jürgen Bücker hat es getan. Nun ist er seinen Job los. Der Küchenhersteller Bauformat im ostwestfälischen Löhne kündigte Bücker, da der mit seinem Buch "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht!" den Betriebsfrieden erheblich gestört habe.

Der 50-jährige Familienvater, der seit 1998 für das Unternehmen tätig war, habe, so Geschäftsführer Carl-Helmuth Wegener, bewusst Personen aus dem Kollegenkreis in seinen Spottroman über den Büroalltag eingebaut. Diese hätten zwar einen anderen Namen, seien aber leicht wiedererkennbar.

Landesarbeitsgericht Hamm entscheidet über Kündigungsgrund und Abfindung

Bücker streitet dies ab. Er habe seine Kollegen nicht zum Vorbild für sein Buch genommen. Die Figuren seien erdacht und bewusst überzeichnet. Zudem habe er für sein im Eigenverlag erschienenes Werk nicht einmal ein Pseudonym gewählt und es unter seinem richtigen Namen veröffentlicht.

Der Betriebsrat hatte der Entlassung des 50-Jährigen bereits zugestimmt. Doch ist ein solcher Roman wirklich ein Kündigungsgrund? Darüber und über die Höhe der Abfindung muss am Freitag das Landesarbeitsgericht in Hamm entscheiden.