Eine Gesetzeslücke macht es möglich - Eltern wälzen ihre Verkehrsverstöße auf vierjährigen Sohn ab
Ein Ehepaar in Südfrankreich hat eine Gesetzeslücke ausfindig gemacht, die es ihnen ermöglichte sämtliche Verkehrsverstöße der vergangenen Jahre auf den vierjährigen Sohn abzuwälzen. In zwei Jahren kamen über 70 Verstöße durch Geschwindigkeitsübertretung, Falschparken, abgelaufenen TÜV und Prellen der Autobahngebühren zusammen. Daraus entstanden Bußgelder von über 20.000 Euro, die allerdings der vierjährige Sohn zahlen muss.
Da dieser aber noch nicht strafmündig ist, kann auch er nicht belangt werden. Das ganze begründet sich auf einer Gesetzeslücke. Seit 1984 ist es gesetzlich verankert dass Minderjährige in Ausnahmefällen einen Führerschein erwerben können und demnach auch ein Auto besitzen dürfen.
Da für die Zulassung des Autos aber kein Führerschein erforderlich ist, konnten die Eltern den Vierjährigen als Halter eintragen. Laut Gesetz muss der Fahrzeughalter für alle Delikte aufkommen, es sei denn er kann die wirklichen Verkehrssünder benennen.