Eine künstliche Befruchtung soll wieder finanziell unterstützt werden
Im Jahr 2004 wurde durch die Gesundheitsreform die finanzielle Unterstützung bei einer künstlichen Befruchtung verringert, so dass jetzt nur noch drei Versuche zur Hälfte bezahlt werden. Früher waren es vier Versuche, die aber komplett von den Kassen bezahlt wurden.
Die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will nun diese ehemalige Regelung wieder einführen. Zusätzlich sollen aber auch die Vorschriften für eine Adoption geändert, beziehungsweise gelockert werden.
So gibt es zwar nur Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, die aber im Prinzip auch angewandt werden, so dass die Altersgrenze bei 40 Jahren liegt und auch ein Elternteil sich um das Kind permanent kümmern muss, das bedeutet die Aufgabe der ehemaligen Arbeit.