Einige Klauseln im Handyvertrag verboten

Neue Änderungen der AGB´s bei Handyverträgen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. Oktober 2009

Zum Verbraucherschutz sind nun einige Klauseln in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) rechtswidrig. Einige Teile der AGB müssen nun geändert werden. Davon sind T-Mobile, E-Plus, Congstar und Vodafone betroffen.

Bei T-Mobile ist das folgendes: Leistungen dürfen nicht eingeschränkt werden, wenn die Kunden gegen eine Vertragsänderung Widerspruch einlegen. Eine Vertragsänderung darf nicht dadurch gültig werden, dass der Kunde keinen eigenständigen Widerspruch erhoben hat.

Bei Vodafone ist das folgendes: Ein Pauschaltarif darf nicht mehr mit dem Hinweis "im üblichen Umfang" ausgezeichnet werden, weil ein Pauschaltarif dadurch eingeschränkt werden würde. Wenn der Kunde dem nicht aktiv zugestimmt hat, dürfen die Verkehrsdaten von Kunden des Mobilfunks nicht mehr zu Werbezwecken benutzt werden.
Es ist nicht mehr zulässig, dass Informationen über Vertragsänderungen nur per SMS mitgeteilt werden.

Bei T-Mobile, Vodafone und Congstar ist das folgendes: Der Kunde muss nicht pauschal die Kosten tragen, die jemand andere verursacht hat. Zum Beispiel Kosten, die dadurch entstehen, dass jemand ein verlorenes Handy einer anderen Person findet und nutzt.

Bei T-Mobile, Vodafone, E-Plus und Congstar ist das folgendes: Es ist nicht mehr zulässig, den Mobilfunkanschluss zu sperren, weil bei der Zahlung der Mobilfunkrechnung noch ein geringfügiger Betrag aussteht.