Eltern können Autofahrten zur Schule der Kinder nicht steuerlich geltend machen
Autofahrten zur Schule oder Bushaltestelle müssen Eltern selber tragen
Wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, weil es vielleicht auch keine Busverbindung gibt, so können sie diese Kosten bei der Steuererklärung weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Dies hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz jetzt entschieden, nachdem ein Familienvater die durch die täglichen Fahrten, vier an der Zahl, entstandenen Kosten von 1.560 Euro im Jahr in seiner Steuererklärung angegeben hatte.
Hierbei hatte der Familienvater aber nicht die ganze Kilometerzahl bis zur Schule, sondern nur die bis zur nächstgelegenen Bushaltestelle berücksichtigt, doch auch dies wurde von seinem Finanzamt nicht anerkannt, so dass der Fall beim Finanzgericht landete.
Aufwand durch Kindergeld bereits ausgeglichen
Auch hier wurde die Klage abgewiesen, weil alle solche Aufwendungen bereits durch das Kindergeld abgegolten werden und sie auch zum privaten Lebensunterhalt, wozu auch die Schulausbildung zählt, gehören.
Auch sind solche Kosten, weil sie nicht dem Erwerb dienen, nicht als Werbungskosten anzugeben und auch zu den außergewöhnlichen Belastungen kann man solche Aufwendungen nicht zählen, weil sie von ihrer Art und auch ihrer Höhe nicht das Übliche überschreiten.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Eltern-bleiben-auf-Kosten-sitzen-article4298216.html Abgerufen am 15. September 2011