Entkriminalisierung als Maßnahme zur Prävention

Die DAH will, dass HIV-Positive bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr nicht mehr angeklagt werden könne

Von Marion Selzer
18. Oktober 2011

Die Deutsche Aids-Hilfe (DAH) setzt sich dafür ein, dass die Übertragung mit dem HIV Virus bei einem Geschlechtsverkehr, der einvernehmlich stattfindet, nicht mehr strafrechtlich belangt werden kann. Dieses ist eins der Themen, die bei der diesjährigen Mitgliederversammlung der DAH diese Woche in Neumünster geklärt werden soll. Bislang sieht die Rechtslage es so, dass ein HIV-Positiver sich wegen Körperverletzung, beziehungsweise wegen versuchter Körperverletzung, strafbar macht, wenn er mit einer anderen Person geschlechtlich verkehrt, selbst wenn der Verkehr im Einvernehmen mit der anderen Person stattfindet.

Diese einseitige Bürde der Verantwortung finden die Mitglieder der DAH nicht länger tragbar, zudem schade sie der Prävention. Außerdem fordert der DAH, dass auch chronische Erkrankungen wie AIDS mit in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einbezogen werden. Schließlich könne es nicht angehen, dass wie erst kürzlich vorgekommen, ein Chemielaborant wegen seiner bestehenden AIDS-Erkrankung gekündigt werden könne.

Zahl der Betroffenen steigt wegen erhöhter Lebenserwartung

In Deutschland kommt es jährlich zu circa 3000 Neuinfizierungen mit HIV. Insgesamt wird die Zahl auf 70.000 Betroffene geschätzt. Da die Lebenserwartung wegen der neuen Entwicklungen im medizinischen Bereich steige, komme es trotz einer gleichbleibenden Anzahl an Neuerkrankungen zu einem Anstieg der Zahl, so Holger Wicht von der DAH.

In den nächsten Jahre sieht es der DAH als eine seine Hauptaufgaben, unterstützt durch seine mittlerweile 119 bundesweiten Unterorganisationen, die Bevölkerung weiter über die Vorurteile der HIV-Erkrankung aufzuklären. Schon lange bedeute das Urteil HIV positiv nicht mehr automatisch eine Schwersterkrankung mit einen schnellen Tod.