Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen

Wie man sich als Ersthelfer an der Unfallstelle richtig verhält

Von Ingo Krüger
3. Februar 2015

Immer wieder behindern Gaffer die Arbeit von Notarzt und Feuerwehr bei Verkehrsunfällen. Experten weisen darauf hin, dass dies nicht nur moralisch verwerflich sei, sondern auch strafbar.

Gemäß § 323c des Strafgesetzbuches ist jedermann verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn dies erforderlich und ihm nach den Umständen zuzumuten ist. Vorausgesetzt, dies ist ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich. Bei unterlassener Hilfeleistung sind eine Geldstrafe oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr möglich.

Zuerst sich selbst in Sicherheit bringen und Rettungskräfte alamieren

Bevor Ersthelfer Unfallopfern Beistand leisten, müssen sie auf ihre eigene Sicherheit achten. Sonst laufen sie Gefahr, selbst von einem Fahrzeug erfasst zu werden. Bevor sie zu Hilfe eilen, gilt es, mit dem Notruf 112 Rettungskräfte zu alarmieren.

Bei einem Verkehrsunfall, schaltet man die Warnblinkanlage ein und stellt das Warndreieck auf: Auf Landstraßen mindestens einhundert Meter vor der Unfallstelle, auf Autobahnen wenigstens zweihundert Meter. Wer am Unfallort gerade nichts tun kann, sollte sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.