Erziehugnsgeld: Familienschutz gilt für alle

Erziehungsgeld in Bayern auch für Bürger aus Staaten außerhalb der EU

Von Max Staender
12. März 2012

In Bayern gibt es das so genannte Landeserziehungsgeld, wenn das Elterngeld ausläuft und Vater oder Mutter weiterhin daheim bleiben. Bislang wird jedoch nur an Bürger aus den EU-Staaten gezahlt, was das Bundesverfassungsgericht jetzt kippte.

Das Bundesland darf laut den Richtern die Menschen aus Nicht-EU-Ländern nicht von der Zahlung des Landeserziehungsgeldes ausschließen. Laut dem Bundesverfassungsgericht verstößt diese Praxis gegen das allgemeine Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Hierin steht, dass der verfassungsrechtliche Familienschutz nicht nur auf Bürger aus Deutschland beschränkt sei.

Im Jahre 1989 wurde das Landeserziehungsgeld in Bayern mit dem Ziel eingeführt, dass die Eltern ihre Kinder selbst betreuen und eine längere Dauer Elternzeit nehmen können.

Regelungen und Berechnung bezüglich des Erziehungsgeldes

Das Erziehungsgeld, welches im Anschluss gezahlt wird, hängt wiederum vom Einkommen der Eltern ab. Mit einem Kind gibt es 150 Euro, beim zweiten Kind 200 Euro und 300 Euro für das dritte Kind.

Bei der seit 1984 in Bayern lebenden Klägern handelt es sich um eine Polin, deren Kind im Jahr 2000 geboren wurde. Zu diesem Zeitpunkt gehörte Polen noch nicht zur Europäischen Union, weshalb ihr kein Erziehungsgeld gewährt wurde. Jetzt entschieden die Richter des Ersten Senats, dass dies Unrecht sei und es absolut keinen Grund gebe, die Bürger aus Nicht-EU-Staaten von der Regelung auszuschließen.