EU: Neue Rechte für Behinderte auf Flugreisen
Ab dem 26. Juli tritt EU-weit eine neue Verordnung in Kraft, die für eine einheitliche Regelung bei den Beförderungsvorschriften bei Flugreisen für Behinderte sorgt. Darauf wies vor kurzem die Lebenshilfe hin.
Demnach darf in Zukunft keinem Passagier mehr die Buchung oder der Antritt eines Fluges auf Grund seines Handicaps verweigert werden, es sei denn, die Fluggesellschaft müsste andernfalls gegen geltende Sicherheitsvorschriften verstoßen. Doch selbst in diesem Fall muss dem Fluggast eine Ersatzmöglichkeit angeboten werden.
Darüber hinaus haben Behinderte laut der neuen Verordnungen auf dem Flughafen einen Anspruch auf Hilfe.