Europa-Gericht bestätigt: Wer zu lange auf Abflug warten muss, hat Anspruch auf Entschädigung

Von Marion Selzer
24. Oktober 2012

Schon seit Jahren ist es üblich, dass in Deutschland Fluggäste bei mehrstündigen Verspätungen im Flugverkehr eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro geltend machen können. Nun hat auch der Europäische Gerichtshof diese Rechtspraxis abgesegnet.

Allerdings erlischt der Anspruch, wenn der Grund für die Verzögerung in außergewöhnlichen Vorfällen zu finden ist. Dazu zählen beispielsweise Unwetter oder Terrorandrohungen. Dann entfalle die Verantwortung der Fluggesellschaft.