Ex-Bildungsministerin Schavan muss Doktortitel abgeben - Täuschung in 60 Fällen

Von Dörte Rösler
21. März 2014

Annette Schavan verliert ihren Doktortitel. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage der ehemaligen Bildungsministerin abgewiesen: die 60 Plagiatsfälle in ihrer Dissertation seien kein Versehen. Vielmehr habe die Politikerin bei der Übernahme fremder Textstellen bedingt vorsätzlich getäuscht.

Vor Gericht gaben sich die Verteidiger von Schavan und Vertreter der Uni Düsseldorf einen spannenden juristischen Schlagabtausch. Die Schavan-Seite argumentierte, dass die gefundenen Plagiate nur versehentlich nicht als Übernahme aus fremden Texten gekennzeichnet wurden. Eine Rüge reiche daher aus. Die Universität Düsseldorf bekräftigte dagegen ihre Entscheidung, den Doktortitel abzuerkennen: Die 58-Jährige habe in ihrer Arbeit vorsätzlich getäuscht. Das Verfahren zur Aberkennung sei zudem formal korrekt gewesen.

Bis die CDU-Politikerin ihren Titel abgeben muss, können jedoch noch einige Monate vergehen. Wenn sie das Urteil akzeptiert, hat sie vier Wochen Zeit, den Doktorhut an den Nagel zu hängen. Sollte sie Rechtsmittel einlegen, darf sie ihn noch fünf Monate länger tragen.