Fahrräder sollen demnächst auch ohne Dynamo nur mit Akku-Beleuchtung fahren dürfen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. Juli 2013

Fahrräder müssen bisher, damit sie als verkehrssicher gelten, mit einem Dynamo ausgestattet sein. Wer bei einer Kontrolle ohne die kleine Lichtmaschine erwischt wird, der muss mit einer Ordnungsstrafe von 15 Euro rechnen.

Immer mehr Fahrradfahrer sind mit den aufladbaren Akkustrahlern unterwegs, die auch den Vorteil haben, dass sie oftmals heller sind, aber vor allem auch beim Stehen leuchten.

Jetzt will der Bundesrat über eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beraten und auch der Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer ist für eine solche Änderung. Die neuen Lampen müssen dem Fahrradfahrer vor dem Start allerdings die Ladekapazität anzeigen und es dürfen dabei nur Akku-Batterien verwendet werden.