Fahrtüchtigkeit muss gesichert sein - Verlust des Führerscheins bei zu viel Cannabis

Wird der Wert des Cannabis-Wirkstoffs THC von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blut überschritten, ist der Lappen weg

Von Ingo Krüger
29. Oktober 2014

Wer bekifft am Lenkrad sitzt, riskiert seinen Führerschein. Wird der Wert des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blut überschritten, ist der Führerschein weg. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (BVerwG 3 C 3.13).

Auch gelegentliche Cannabiskonsumenten dürfen unter keinen Umständen eine Beeinträchtigung ihrer Fahrtüchtigkeit riskieren. Eine alte THC-Grenze von bis zu 2,0 Nanogramm, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München festgelegt hatte, ist durch diese Entscheidung überholt.

Kiffender Autofahrer klagt

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer geklagt, der sich mit 1,3 ng/ml THC ans Steuer gesetzt hatte. Die Polizei hatte ihn erwischt, die Behörde anschließend die Fahrerlaubnis entzogen. Dies wollte der Mann nicht akzeptieren.

Sein Widerspruch hatte jedoch keinen Erfolg, nun scheiterte er auch vor dem Bundesverwaltungsgericht. Eine Berücksichtigung von Messfehlern bei der Blutuntersuchung wollten die Richter kiffenden Autofahrern nicht zugestehen: Es gilt grundsätzlich der gemessene Wert.