Fehlerhafte Steuerbescheide
Bei fehlerhaften Steuerbescheiden muss ein Einspruch dagegen rechtzeitig erfolgen
Im Normalfall muss jeder Steuerpflichtige seine Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Mai eines Jahres für das vorangegangene Jahr beim Finanzamt einreichen, es sei denn man hat eine Verlängerung der Abgabefrist beantragt oder überlässt einem Steuerberater die Abwicklung.
Aber wenn die Rückantwort vom Finanzamt kommt, so haben Untersuchungen ergeben, dass hier jeder fünfte Bescheid fehlerhaft ist. Und so sind von den 5,3 Millionen Einsprüchen im Jahr auch zwei Drittel erfolgreich für den Steuerzahler.
Rechtzeitiges Einlegen eines Einspruchs nach Zugang des Bescheids
Aus dem Grunde sollte man seinen Bescheid immer überprüfen, ob auch alle Angaben, die man selber gemacht hat, berücksichtigt wurden. Wer Fehler entdeckt, der muss beim zuständigen Finanzamt spätestens einen Monat nach Zustellung des Bescheides dort Einspruch einlegen, was man per E-Mail aber auch persönlich vor Ort machen kann. Aber auch bei einem Einspruch muss man seine Steuerschuld, wenn eine Nachzahlung ansteht, erst einmal begleichen.
Wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt, so steht einem Steuerzahler noch der Weg der Klage beim Finanzgericht offen, was aber Geld kostet.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Ruestzeug-gegen-den-Fiskus-article935932.html Abgerufen am 24. Juni 2010