Finanzamt bei Geldüberweisungen an den Ehegatten auf der Lauer

Von Marion Selzer
19. April 2012

Wer seinem Ehepartner große Geldsummen zukommen lässt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt hellhörig wird. Denn auch wenn die Geldsumme auf gemeinsame Konten eingezahlt wird, kann die Schenkungssteuer hier greifen.

Das gilt dann, wenn der andere Ehegatte zumindest über die Hälfte des Geldes frei verfügen kann. Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, bei dem der Mann seiner Frau über eine gewisse Zeit hinweg insgesamt fast 3 Millionen Euro auf das gemeinsame Konto hat zukommen lassen.

Ob hierfür Schenkungssteuer zu zahlen ist, klärt nun das betreffende Gericht.