Firmengeheimnisse ausgeplaudert - Gericht bestätigt Kündigung

Von Ingo Krüger
6. Dezember 2011

Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wer Betriebsgeheimnisse ausplaudert oder weitergibt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichtes von Rheinland-Pfalz (Az.: 6 Sa 278/11). Nach Angaben der Richter ist es dabei unerheblich, ob der Mitarbeiter wusste, welche Konsequenzen seine Tat haben könnte.

Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer wiederholt Produktinformationen und andere Daten eines Lieferanten weitergereicht. Zudem hatte er ein fremdes Unternehmen über die Preisgestaltung der eigenen Firma eingeweiht.

Da sich der Angestellte ausdrücklich verpflichtet hatte, keine Daten weiterzugeben, sah das Gericht den Verstoß gegen die verlangte Verschwiegenheit und die daraus folgende Kündigung als rechtens an.