Flugzeiten ändern sich häufig

Verbraucherschützer mahnen Reiseanbieter wegen häufiger Verschiebung von Flugzeiten ab

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. Juni 2011

Verbraucherschützer kritisieren die Reiseanbieter, weil sich oftmals die Flugzeiten ändern und es so auch vorkommen kann, dass ein Reisender einen ganzen Urlaubstag dadurch verliert. Aber vielfach ist die Verschiebung der Abflüge nicht immer auf höhere Gewalt zurückzuführen, wie durch eine Aschewolke, weswegen zehn Unternehmen eine Abmahnung erhalten haben.

Bei langfristigen Buchungen sind Verschiebungen der Flugzeiten möglich

Der Verband der Verbraucherschützer will jetzt auch gegen fünf weitere Fluggesellschaften und Reiseveranstalter klagen, denn oftmals gibt es nur versteckte Hinweise wie "Änderungen vorbehalten" bei den Buchungsunterlagen oder auch nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Dagegen erläuterte der Deutsche Reiseverband (DRV), dass gerade bei Pauschalreisen Änderungen bei einer langfristigen Buchung nicht immer zu vermeiden seien, so sind in Einzelfällen Verschiebungen der Flugzeiten möglich, weil beispielsweise die Flugsicherung die Startzeiten ändert oder auch irgendwelche Wartungsarbeiten an den Flughäfen durchgeführt werden müssen.

Nachträgliche Bekanntgabe eines Nachtflugs ist unzumutbar

Auch können kurzfristige Änderungen aufgrund der Wetterlage möglich sein. Hierzu sagt Gerd Billen, Vorstand des VZBV-Verbandes, dass diese Änderungen nur in engen Grenzen akzeptabel seien, das beispielsweise eine nachträgliche Bekanntgabe eines Nachtfluges erst in den Reiseunterlagen für den Verbraucher unzumutbar sei. Denn viele Verbraucher hätten dann im Vorfeld die Reise wahrscheinlich erst gar nicht gebucht.