Fortbildung abgebrochen - Arbeitnehmer muss die Kosten tragen

Von Matthias Bossaller
24. Januar 2011

Ein Mitarbeiter der Sparkasse im bayerischen Moosburg hat eine Weiterbildung zum Sparkassenbetriebswirt während der Ausbildung abgebrochen. Für ihn wurde das teuer. Er muss die angefallenen Kosten seinem Arbeitgeber ersetzen. In seinem Fall waren das 7922 Euro.

Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) verdonnerte den Mann zur Zahlung, weil er laut Vertrag die Ausbildungskosten zurückzahlen muss, wenn er kündigt oder die Ausbildung abbricht. Die Sparkasse hatte dem Mitarbeiter den Studiengang finanziert, der in drei fünfwöchige Kurse unterteilt war. Dazwischen lagen Pausen von acht und sechs Monaten. Der Mann hatte vor Beginn des dritten Kurses gekündigt.

Das Urteil berührte nicht die Frage, wie lange die Unterbrechungen einer Fortbildung dauern dürfen.