Frauen ab 40 Jahren müssen die künstliche Befruchtung selber bezahlen
Bei einer ungewollten Kinderlosigkeit sehen Paare oftmals nur noch eine Möglichkeit in der künstlichen Befruchtung. Liegen nachweisliche medizinische Indikationen vor, dann werden bis zu zwei Versuche von den Krankenkassen bezahlt.
Diese Regelung beinhaltet jedoch die Auflage, dass Paare verheiratet sein müssen, der Mann höchstens 50 Jahre alt ist und eine Frau zwischen 25 und 40 Jahre. Diese gesetzliche Regelung entstammt einem Urteil aus dem Jahr 2004, das nun aufgrund einer abgewiesenen Klage einer 44 jährigen Frau durch das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt wurde.
Die Frau hatte bereits zwei Versuche der introzystoplasmatischen Spermieninjektionen erfolglos durchführen lassen und konnte sich mit ihrem Mann eine dritte Injektion nicht leisten. Die gesetzliche Regelung selbst ist indes umstritten und wird unter anderem von Bundesrat versucht zu einer Änderung gebracht zu werden.