Gaskunden besiegen Eon Hanse - Preisänderungsklausel ist unwirksam

Verbraucherschützer fordern nach jahrelangen Prozessen die Einsicht des Energiekonzerns

Von Ingo Krüger
1. Februar 2013

Acht Jahre dauerte der Rechtsstreit zwischen dem Energieversorger Eon Hanse und 53 Gaskunden. Nun entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zugunsten der Verbraucher und erklärte eine Preisänderungsklausel in den Verträgen des Energiekonzerns für unwirksam.

Immense Kosten für den Energiekonzern

Nach Angaben von Verbraucherschützern haben rund 5000 Kunden die Preiserhöhung nicht bezahlt, 50 000 weitere den erhöhten Gaspreis nur unter Vorbehalt gezahlt. Auf den Energieversorger kommen nun vermutlich Kosten in dreistelliger Millionenhöhe zu.

Allerdings gilt der Erstattungsanspruch aufgrund einer Verjährungsfrist lediglich für die letzten drei Jahre. Innerhalb der nächsten vier Wochen hat Eon Hanse die Möglichkeit, vor dem Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil einzulegen.

Vertragsklauseln und Preisänderungen

Im Jahre 2004 hatte der Energieversorger versucht, die Gaspreise zu erhöhen. Zahlreiche Kunden hatten dies jedoch nicht akzeptiert und Klage gegen Vertragsklauseln zu Preisänderungen eingereicht.

Jahrelang mussten sich Gerichte in den verschiedensten Instanzen mit den Preiserhöhungen beschäftigen. Die meisten Verfahren hatte Eon Hanse verloren. Nun forderten Verbraucherschützer, dass der Konzern beidrehen und alle betroffenen Kunden anschreiben soll, um diese zu entschädigen.