Was Flugpassagiere durch eventuellen Flugausfall durch die neue Aschewolke beachten sollten

Naturphänomene behindern oft auch den Flugverkehr, doch was kann man als Passagier tun?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. Mai 2011

Schon wieder wird der Flugverkehr durch den Ausbruch eines Vulkans auf Island durch eine Aschewolke beeinträchtigt, auch wenn zur Zeit noch nicht die Ausmaße der Ausfälle vom letzten Jahr erreicht werden. Doch wieder stellt sich für die Reisenden oftmals die Frage, wie verhalte ich mich, beziehungsweise welche Rechte habe ich?

Mögliche Erstattungen bei Flugausfällen

So dürfen Passagiere, die nicht reisen können, mit einer Erstattung der Tickets rechnen, doch das war es dann auch. Wer bei einer Zwischenlandung auf den Weiterflug warten muss, der hat Anspruch auf sogenannte Betreuungskosten, wie die Versorgung mit Getränken.

Doch was ist, wenn ich beispielsweise ein Hotel und Mietwagen im Voraus gebucht habe? Hier gilt der Ratschlag von Frau Sabine Fischer-Volk, eine Reiserechtsexpertin, dass man mit dem Hotel oder der Autovermietung auf Kulanzbasis verhandeln sollte, was aber nicht immer einfach ist. Bei Pauschalreisen ist dies einfacher, der Veranstalter bezahlt den vollen Reisepreis zurück, doch keine Schadensersatzleistungen, wegen beispielsweise entgangener Urlaubsfreuden oder weil ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im Betrieb dementsprechend geplant hat.

Möglichkeiten der Umbuchung

Aber vielleicht besteht die Möglichkeit einer Umbuchung der Reise in ein anderes Urlaubsziel, so vielleicht statt nach England auf die Mittelmeer-Insel Malta, wo ja auch Englisch gesprochen wird und Linksverkehr auf den Straßen herrscht.

Außerdem kann man nach Großbritannien unter Umständen mit der Fähre und anschließend mit dem Bus zu seinem Ziel gelangen, so dass man für solche Reisen noch diverse Möglichkeiten hat. Oder vielleicht einmal eine Fahrt durch den Eurotunnel?

Wie sieht es bei Rückflügen aus?

Wer einen Hin- und Rückflug gebucht hat, der wird von der Fluggesellschaft bis zum Rückflug kostenfrei untergebracht. Anders ist dies bei Pauschalreisen, wo dann der Urlauber seine "unfreiwillige Verlängerung" selber bezahlen muss. Liegen anschließend die Kosten für die Heimreise höher als im Vorfeld geplant, so teilen sich der Kunde und Reiseveranstalter die Kosten.

Doch was soll man machen, wenn in den nächsten Tagen der geplante Flug durch ein betroffenes Gebiet gehen soll? Hier heißt es bei den pessimistischen Passagieren, Kündigung des Reisevertrags und eventuell die Stornogebühren bezahlen, oder man bleibt cool und wartet was geschieht, denn fällt der Flug aus, bekommt man den Reisepreis erstattet, oder man kann vielleicht kostenfrei umbuchen, denn auch in anderen Ländern ist es schön.