Geldbeutel, iPhone, Haustier: Fundsachen darf man nicht einfach behalten

Von Laura Busch
18. März 2013

Jeder kennt das schreckliche Gefühl, wenn einem klar wird, dass man seinen Schlüssel, das Handy oder den Geldbeutel verloren hat. Schon alleine aus diesem Grund sollte es im umgekehrten Fall selbstverständlich sein, dass man als Finder ehrlich ist, und eine Fundsache zur Polizei bringt.

Darüber hinaus gilt es als Unterschlagung, ein Fundstück, das mehr als 10 Euro Wert hat, zu behalten. In der Regel steht darauf eine Geldstrafe, es kann jedoch bei besonderer Schwere auch eine Gefängnisstrafe verhängt werden.

Neben der Polizei kann man auch zum zuständigen Bürgeramt gehen, und den Fund dort melden. Wer in der Bahn oder im Bus etwas findet, das ein anderer liegen gelassen hat, der sollte sich direkt an den Verbund oder die zuständige Gesellschaft wenden.

Übrigens sollte man mit der Anzeige einer Fundsache nicht zögern, denn auch das kann eine Strafe nach sich ziehen. Findet man ein Tier, ist man für dieses verantwortlich. Das heißt entweder man kümmert sich darum und versucht, es auf eigene Faust dem Besitzer zurückzugeben, oder man wendet sich an ein Tierheim.